Vor Errichtung eines Bauwerks (ob Carport, Terrassenüberdachung, Pavillon, Gartensauna, Balkon oder Überdachungen aller Art) sollten Sie mit dem zuständigen Bauamt offene Fragen klären, da die Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich sind.

Frühe Erkundigung beim zuständigen Bauamt noch in der Planungsphase erspart oft Zeit und Ärger.

Folgende Fragen sollten Sie sich stellen und sollten mit dem Bauamt geklärt werden:

  • Welcher Platz steht Ihnen für den Bau zur Verfügung?
  • Welcher Raum auf Ihrem Grundstück ist überhaupt nutzbar? Beim Carport z.B. hängt dies von der Lage der Einfahrt ab. Ist eine Einfahrt problemlos möglich?
  • Sind Sie bauvorlageberechtigt?
  • Beim Bauamt ist festzustellen, ob die vorgesehene Konstruktion genehmigungspflichtig ist. Empfehlenswert ist ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Den Lageplan, Zeichnungen des Hauses und die skizzierten Vorstellungen vom Standort sollten Sie mit dabei haben und vorstellen. (Beachten sie hierbei unseren unten aufgeführten Service!)
  • Bei der Errichtung direkt am angrenzenden Grundstück sind die vorherige Abstimmung mit dem Nachbarn und dessen Zustimmung nötig. Ein Bauantrag mit statischer Berechnung ist nicht überall erforderlich. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf bei Ihrer Baubehörde!

Tipp:
Von einigen Regelungen kann man befreit werden oder kann eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen. Durch die offene Einfahrt des Carports sind z.B. Ausnahmen bei der Abstandsregel zur Straße möglich – insbesondere wenn es sich um eine wenig befahrene Nebenstraße handelt.

Bis 40 m³ umbauter Raum ist in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei – in Sachsen-Anhalt sogar bis 50 m² bebaute Grundfläche.

Service:
holzon bietet mit bundesweiten Architekten, Statiken und Bauanträge rund ums Haus an. Bauantrag in 3-facher Ausführung bei Vorlage des gültigen Lageplans.

Statik:
Die von holzon beauftragten Architekten stellen für eine Software-geprüfte Statik nur einen Aufpreis von 300,– € in Rechnung. Sollte in Ausnahmefällen ein Prüfstatiker beauftragt werden müssen (evtl. in Hessen), sind dessen Gebühren davon unabhängig.

Bauantrag:
Wir stellen auf Wunsch alle Unterlagen für einen kompletten Bauantrag zusammen und reichen diesen für Sie ein – vorausgesetzt, dass Sie für Ihr Bauvorhaben einen benötigen (das wird ein kurzes Gespräch mit dem Bauamt klären, oft genügt bei geringerem Umfang bereits eine Bauanzeige) und uns in diesem Fall alle nötigen Unterlagen beschaffen (jeweils in aktueller Ausführung, meist max. 2 Jahre alt: Übersichtsplan; amtl. Lageplan; Bebauungsplan; Grundriss und Schnitte; berechnete Nutzungsfläche; Anschrift und Telefonnummern von Gemeinde und Bauamt). Für den Mehraufwand und die fälligen Gebühren beim Bauamt berechnen wir 500,– €.

  • Übersichtsplan (Maßstab 1:500) oder Stadtkartenausschnitt mit Kennzeichnung des Baugrundstücks, maximal 18 Monate alt
  • gültiger Lageplan 3× im Original, maximal 18 Monate alt (§ 2, 3 Bauvorlagenverordnung)
  • Auszug aus dem rechtskräftigen (aktuell beglaubigten) Bebauungsplan im Original (§ 3 Abs. 1 BauVorlVO)
  • bei Anbau an vorhandenes Wohngebäude: Grundriss, Ansichten und Schnitte mit Vermaßung der Gebäude und Angaben über die Grundstücksgröße
  • Berechnung der Nutzungsfläche der vorhandenen Gebäude nach DIN 277 (§ 5 Abs. 3 BauVorlVO)
  • Berechnung des umbauten Raumes der vorhandenen Gebäude nach DIN 277

Statik + Bauantrag:
Falls die Statik und der Bauantrag von einem von holzon beauftragten Architektenbüro neu erstellt werden sollte, so ergibt sich ein Aufpreis von 800,– €.

Mehr dazu auf der Info-Seite zu den Bauunterlagen.

Tipp: Alles aus einer Hand spart viel Zeit, Nerven und das wohlverdiente Geld.